GERMANIA Inkasso-Dienst News Änderungen bei der Schufa-Auskunft und anderer Auskunfteien

Änderungen bei der Schufa-Auskunft und anderer Auskunfteien

Im Zuge der oben bereits erwähnten Bundesdatenschutz-Novelle können Verbraucher seit 1. April einmal pro Jahr die Daten kostenlos abrufen, die die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung Schufa oder eine andere Auskunftei über sie gespeichert hat. Der Antrag für Auskünfte der Schufa kann über das Internet, bei den bestehenden Schufa-Verbraucherservicestellen oder auch telefonisch gestellt werden.

Die Zusammenstellung über die gespeicherten Daten erhalten sie dann online oder per Brief (nicht jedoch in den Schufa-Büros vor Ort). Die Verbraucher müssen den Antrag jedes Jahr neu stellen, einen Dauerantrag wird es nicht geben.
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Google Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Del.icio.us