Änderungen im Jahr 2012
Wie jedes Jahr traten auch zum Jahresanfang 2012 zahlreiche
Neuregelungen in Kraft. Wir geben einen Überblick über wichtige
Änderungen im Bereich Arbeit, Rente, Steuern usw.
Arbeit
• Die Regelungen für das Kurzarbeitergeld sind mit dem
Jahreswechsel weggefallen.
• Seit 28.12.11 gibt es Kürzungen beim Gründungszuschuss für
arbeitslose Existenzgründer.
• Für die gesamte Zeitarbeitsbranche gilt ein Mindestlohn: Er liegt im
Osten bei 7,01 € und im Westen bei 7,89 €. Für die Beschäftigten
im Dachdeckerhandwerk müssen bundesweit mindestes 11,00 €
bezahlt werden. Für die Gebäudereiniger tritt ein neuer
Mindestlohn von 8,82 € in den alten Bundesländern und 7,33 € in
den neuen Ländern in Kraft.
• Die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, welche die fünfprozentige Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nicht erfüllen, wird erhöht. Unternehmen, die die geforderte Quote zu mindestens 3 Prozent erfüllen, zahlen 115 € (bislang 105 €) monatlich. Bei einem Erfüllungsgrad
zwischen 2 und 3 Prozent, liegt der Betrag bei 200 € (bislang 180 €) und unter 2 Prozent bei 290 € (bislang 260 €).
• Bulgaren und Rumänen mit Hochschulabschluss erhalten künftig eine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Das gleiche gilt wenn sie für eine Berufsausbildung ins Land kommen. Auch Erntehelfer aus diesen Ländern dürfen jobben, sofern sie zu den in Deutschland geltenden Bedingungen eingestellt werden.
Rente / Altersvorsorge
• Mit dem 1. Januar beginnt die stufenweise Erhöhung auf die Rente mit 67 - und zwar für alle, die im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen für eine abschlagsfreie Rente einen Monat länger arbeiten. Ausnahmen gibt es für Schwerbehinderte und Arbeitnehmer mit mind. 45 Beitragsjahren.
• Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts.
• Vereinfachungen bei den Riester-Verträgen: Künftig können – meist aus Unkenntnis – nicht gezahlte Beiträge nachträglich entrichtet werden, so dass man die Riester-Zulage nicht mehr zurückzahlen muss. In diesem Zusammenhang wird auch ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte eingeführt.
• Der Garantiezins für neu abgeschlossene Renten- oder Lebensversicherungen sinkt zukünftig von 2,25 % auf nur noch 1,75 %.
Auto
Besitzer von Dieselautos bekommen ab dem Jahreswechsel wieder einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 € für den Einbau eines Rußpartikelfilters.
Banken
Banken und Sparkassen müssen Überweisungen am Automaten und übers Internet zukünftig innerhalb eines Tages ausführen - und zwar im gesamten EU-Raum. Bei Papier-Überweisungen sind noch zwei Geschäftstage erlaubt.
Steuern
• Durch den Verzicht auf den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen der Eltern für den Anspruch zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, können ab dem Jahr 2012 alle Eltern die Kosten der Kinderbetreuung im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzen. Die Kosten können jedoch nur noch als Sonderausgaben nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemach werden.
• Mit Wirkung vom 01.01.12 entfällt die Einkommensprüfung bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen bei volljährigen Kindern in einer ersten Berufsbildung oder eines Erststudiums.
Bei weiteren Berufsausbildungen oder während einer Übergangszeit darf das Kind jedoch nach wie vor keiner schädlichen Erwerbstätigkeit (mehr als 20 Wochenstunden) nachgehen um den Anspruch nicht zu verlieren.
• Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Ein Wechsel zwischen den Abrechnungsarten zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht mehr möglich. Als Steuerpflichtiger muss man sich entweder für den Ansatz der Entfernungspauschale oder für den Ansatz der Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entscheiden. Für den Steuerpflichtigen entfällt damit aber auch die Pflicht, taggenau aufzuzeichnen, wie der Weg zur Arbeit geführt wurde.
• Die Vermietung an Angehörige wird vereinfacht. Zukünftig gilt: Beträgt die vereinbarte Miethöhe mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, so gilt die Vermietung als vollentgeltlich und erlaubt den vollen Abzug der mit der Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten. Beträgt die
vereinbarte Miethöhe weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, ist eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil vorzunehmen. Als Folge sind dann die Aufwendungen nur anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Erklärung zur Einkommensteuer abziehbar.
• Kleine und mittlere Firmen profitieren dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung. Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben.
Die während der Finanzkrise eingeführte und ursprünglich bis Ende 2011 befristete Sonderregel („Ist-Besteuerung“) gilt unbegrenzt.
• Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird rückwirkend für das Jahr 2011 um 80 € erhöht.
• Die Grunderwerbssteuersätze wurden zum Jahreswechsel in mehreren Bundesländern erhöht.
Kranken- und Pflegeversicherung
• Zahnersatz wird teurer, da die Krankenkassen nur die Kosten für die Regelversorgung übernehmen. Die zusätzlichen Kosten werden nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet -
mit einem Aufschlag von ca. 6 %.
• Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden steigt von 3.712,50 € auf 3.825,00 € im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müssen, klettert von 49.500 € auf 50.850 € im Jahr.
• Der Pflegesatz für Pflegebedürftige steigt. Bei jenen, die zu Hause versorgt werden, steigt der Satz abhängig von der Pflegestufe I/II/III im Monat auf 450/1.100/1.550 €. Bei Heimbetreuung erhöht sich nur der Pflegesatz der Stufe III auf 1.918 € und für Härtefälle auf 1.918 € je Monat
• Durch die neue Familienpflegezeit wird die Pflege von Angehörigen erleichtert. Arbeitnehmer können damit ihre Arbeitszeit für bis zu 2 Jahre auf maximal 15 Stunden je Woche reduzieren.
Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung des Arbeitgebers. Für diese Zeit ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Nach Ablauf der Familienpflegezeit muss dieser Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden.
