Das Steuervereinfachungsgesetz bringt mehr Geld und weniger Bürokratie
Bundestag und Bundesrat haben nach langem Hin und Herr nun
doch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Es
beinhaltet 35 Vereinfachungen, die Möglichkeit der zweijährigen
Steuererklärung wird es jedoch nicht geben. Die Einkommensteuererklärung ist nach wie vor jährlich abzugeben.
Von den beschlossenen Steuervereinfachungen und Modernisierungen
profitieren Bürger/-innen und Unternehmen. Die meisten der Neuregelungen treten erst 2012 in Kraft.
Bereits für 2011 steigt jedoch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1000 €. Arbeitnehmer mit Werbungskosten unter dieser Summe, können sich das Belegesammeln zukünftig sparen.
Weitere Änderungen, die durch das Steuervereinfachungsgesetz beschlossen wurden:
• Ab 2012 können Eltern Kinderbetreuungskosten leichter absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, ist unerheblich.
• Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
• Ab dem nächstem Jahr gilt eine einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale:
Wer für seinen Weg in die Arbeit abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
• Die Unternehmen sollten durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Für die deutsche Wirtschaft wird diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden.
Die stärkere Nutzung elektronischer Formulare soll weitere Entlastungen bringen.
Außerdem werden im Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollen so künftig vermieden werden.
Quelle: Internet: http//www.bundesregierung.de; Artikel vom 23.09.2011
