GERMANIA Inkasso-Dienst News Die neueste Schuldnertaktik

Die neueste Schuldnertaktik


Die neueste Schuldnertaktik - Insolvenzverfahren im EU-Ausland

Einfallsreiche Schuldner haben einen neuen Weg gefunden, um ihren Gläubigern zu entgehen. Nach dem Europäischen Insolvenzrecht kann seit 2001 jeder überschuldete EU-Staatsbürger sein Insolvenzverfahren auch im EU-Ausland absolvieren. Die Restschuldenbefreiung muss dann im jeweiligen Herkunftsland gesetzlich anerkannt werden.

Am schuldnerfreundlichsten ist hier das englische Insolvenzverfahren. Mit nur knapp einem Jahr Verfahrensdauer, kommt ein Schuldner hier sehr schnell und kostengünstig zur Restschuldenbefreiung. Jeder englische Staatsbürger braucht mehr oder weniger nur einen ca. 30-seitigen Insolvenzantrag ausfüllen und zu Gericht bringen. Ein knappes Jahr später ist er schuldenfrei.
Damit ein Deutscher oder Österreicher das Insolvenzverfahren in England tätigen kann, muss er nachweisen, dass er seinen Lebensmittelpunkt, Steuernummer, Sozialversicherung, Konto, usw. in England führt. Sind diese Voraussetzungen gegeben so ist es für ihn genauso unkompliziert und
einfach das Verfahren erfolgreich durchzuführen, wie für den Engländer selbst. Spezielle Anbieter sind den Schuldner dabei behilflich, diese Voraussetzungen zu schaffen.


RECHT

Alles was RECHT ist …
 Vorläufiger Rechtsschutz gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Ein Unternehmer kann sich durch einstweilige Anordnung erfolgreich
gegen eine vom Finanzamt beantragte Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Wehr setzen, wenn andere Vollstreckungsmaßnahmen nicht ausgeschöpft wurden und insbesondere die Höhe der festgesetzten Steuer noch nicht
bestandskräftig ist, weil der Steuerpflichtige wegen noch nicht ergangenem Grundlagenbescheid keine Möglichkeit der Anfechtung hatte und im Übrigen noch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hätte gestellt werden können.
(FG Hamburg Az 2 V 8/11 vom 25.02.11)

 Insolvenz bei Architekten kann zur Löschung aus der
Architektenliste führen
Wird über das Vermögen eines Architekten ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann heraus die fehlende Zuverlässigkeit für die Ausübung des Architektenberufs geschlossen und seine Löschung aus der Architektenliste veranlasst werden.
(OVG Münster Az 4 A 697/10 vom 04.05.11)

 Umsatzsteuer bei privater Nutzung eines Kleinunternehmer-Pkw
Die Umsatzbesteuerung von Kleinunternehmen ist u. a. vom Erreichen einer bestimmten Umsatzgrenze (derzeit 17.500 €) im vorherigen Kalenderjahr abhängig. Laut Finanzamt Berlin-Brandenburg ist die private Nutzung eines dem Kleinunternehmen zugeordneten Fahrzeugs bei der Ermittlung des maßgeblichen Umsatzes nicht zur berücksichtigen.
(FG Berlin-Brandenburg Az 5 K 5162/10 vom 15.02.11)


Im NETZ

www.bizzinformation.de
Hier kann kostenlos der
unverbindliche Wert (ohne Gewähr)
einer Homepage ermittelt werden.

www.ardmediathek.de/ard/servlet/co
ntent/3517136?documentId=846574
6
Streitpunkt Herbstlaub, wer muss es
entfernen. Unter diesem Link findet
man Rechtstipps.
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Google Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Del.icio.us