Bundesagentur für Arbeit weist auf Fehler beim Versand von Mahnbescheiden hin
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verarbeitet monatlich mehr als 18 Millionen Zahlungsvorgänge. Hierbei entstehen bei Zahlungsrückständen ca. 250.000 Mahnungen monatlich. Leider kommt es zur Zeit in erhöhtem Maße zu Mahnschreiben, die auch in unbegründeten Fällen versandt werden.
Hintergrund dafür ist, dass die BA ihre Buchhaltung in diesem Jahr auf eine neue Software umgestellt hat. Durch die neue Software müssen die Kunden bei Rückzahlungen von Forderungen an die Jobcenter oder Arbeitsagenturen nun einen anderen Verwendungszweck angeben, was trotz schriftlicher Hinweise zu Fehlern führt. Die Zahlungen können ohne den im Vorfeld bekannt
gegebenen Verwendungszweck nicht sofort elektronisch richtig zugeordnet und gebucht werden. Die Gutschrift der Zahlung und das Mahnschreiben überschneiden sich, was zu ungerechtfertigten Mahnungen führt. An der
Bearbeitung der Fehler wird unter Hochdruck gearbeitet. Da manche Vorgänge aber nur per Hand bereinigt werden können, braucht die
Lösung des Problems noch Zeit. Die BA bittet hierfür um Verständnis.
Betroffene Kunden möchten sich bei Fragen zu Mahnschreiben telefonisch an die Servicenummer 0180/1003090 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) wenden.
Quelle: Internet: http//www.arbeitsagentur.de; Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit; Auszug Presse-Info 062 vom 28.10.11
Einstellung des ELENA-Verfahrens noch vor Jahresende
Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat heute den Bundesrat passiert. Damit ist der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende einzustellen.
Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit. Es werden dann keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.
Quelle: Internet: http//www.bmwi.de; Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft; Auszug Pressemitteilung vom 04.11.11
Abzocker missbrauchen Namen und Telefonnummer der Verbraucherzentrale Bayern
Telefonabzocker geben sich momentan als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bayern aus und behaupten, dass der Verbraucher in eine Gewinnspielfalle geraten sei. Dort wolle man ihm heraushelfen und dafür müsse er seine Bankverbindung angeben. Besonders dreist: Im Display des
angerufenen Verbrauchers erscheint die Rufnummer der Münchner Verbraucherzentrale. Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, stellt klar: "Wir rufen keine Verbraucher
an, schon gar nicht, um Bankdaten abzufragen." Sie rät, in solchen Fällen den Hörer sofort wieder aufzulegen und sich auf nichts einzulassen. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wird gebeten, sich bei der Verbraucherzentrale Bayern unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. zu melden.
Quelle: Internet: http//www.verbraucherzentrale-bayern.de; Herausgeber: Verbraucherzentrale Bayern, Auszug Pressemitteilung vom 18.10.11
