Mietnomaden - der Feind im eigenen Haus
Die Euro-Krise verunsichert die Anleger. Die einen flüchten ins Gold, die anderen ins Beton-Gold, sprich in Immobilien. Wer sein Vermögen in Immobilien anlegt, sollte sich aber darüber im Klaren sein, das dies sowohl eine der krisensichersten Formen als auch eine der spekulativsten Formen sein kann. Bei Problemen mit Mietnomaden gilt letzteres.
Als Mietnomaden bezeichnet man Personen, die in eine Mietwohnung ziehen obwohl sie wissen, dass sie die fällige Miete dafür nicht aufbringen können. Ausgezogen wird erst dann, wenn eine Räumungsklage sie dazu zwingt. Bis dahin wohnen sie „mietfrei“. Die Wohnung hinterlassen Mietnomaden oft in beschädigtem und verwahrlostem Zustand. In der neuen Wohnung setzen sie dieses Spiel dann fort.
Solche Mieter sind der Schrecken vieler Haus- und Wohnungsbesitzer. Wenn sie die Wohnung nach Monaten oder gar Jahren geräumt haben, bleibt der Vermieter meist auf einem Berg von Kosten sitzen: Ausstehende Mieten, Renovierungskosten und Gerichtskosten.
Durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen lassen sich solche Probleme verhindern:
Als Vermieter sollten Sie Ihre Mieter sorgfältig auswählen. Rein äußerlich lassen sich Mietnomaden leider nicht ausmachen. Sie sehen in der Regel nicht aus wie Mietnomaden und benehmen sich im Vorfeld auch nicht so. Um sich ein Bild über den potentiellen Mieter machen zu können, holt man sich möglichst viele Informationen (z. B. beim ehemaligen Vermieter, bei Nachbarn) ein. Da geübte Mietnomaden auch ihre Identität verschleiern, beispielsweise indem sie mit falschen Selbstauskünften und gefälschten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen zur Wohnungsübernahme erscheinen, sollte man sich stets auch den Ausweis des Mieters zeigen lassen und prüfen.
Um Mietnomaden bereits vor Vertragsabschluss ausfindig zu machen, sollten Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages die Bonität des potentiellen Mieters bei einer Auskunftei prüfen lassen. Auf diese Weise erhält man Klarheit über sein bisheriges Zahlungsverhalten.
Wenn man nun aber bereits einen Mieter, der seine Miete nicht zahlt, in der Wohnung hat, ist ihm nur schwer beizukommen.
Als Vermieter darf man einen Mieter, auch wenn er nicht zahlt, nicht einfach vor die Tür setzen. Erst bei einem Zahlungsrückstand von 2 Monatsmieten kann der Vermieter eine außerordentliche Kündigung aussprechen und anschließend eine Räumungsklage erheben. Die Räumungsklage ist mit hohen Kosten verbunden, da der Gegenstandswert üblicherweise auf die Miete eines Jahres angesetzt wird, was entsprechend hohe Prozesskosten und Anwaltskosten zur Folge hat. Auch wenn man nach einem gewonnenen Prozess Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegenüber dem Mieter hat, so kann man bei dem Mietnomaden aufgrund seiner schlechten Finanzlage in der Regel nicht mit einem Kostenersatz rechnen. Die Mietnomaden wissen selbst genau, dass das Räumungsverfahren nicht nur teuer ist, sondern vor allem auch recht lange dauert. Insbesondere wenn diese selbst dann noch ihre Mietrückstände mit Mängel in der Wohnung begründen. Dennoch ist das Ausbringen einer schnellen Räumungsklage oft sinnvoll, da sonst weitere Mietausfälle erwartet werden müssen.
Neben der Räumungsklage kann man unter Umständen den Mieter auch auf folgende Weise zum Auszug bewegen:
Wer geschickt vorgeht, kann im Wege der Urkundenklage (einem speziellen Verfahren) zunächst die ausstehende Miete einklagen. Sobald man das vorläufige Urteil hat, lässt man das Konto des Mieters sperren. Wenn man Glück hat, wird das dem Mieter zu gefährlich und er räumt die Wohnung freiwillig.
Eine weitere Möglichkeit ist es, mit dem Mieter einen Vertrag zu schließen, und darin vereinbaren, dass er zu einem bestimmten Termin auszieht. Im Gegenzug wird ihm nach Auszug ein Teil der rückständigen Miete erlassen oder evtl. sogar noch ein freiwilliger Zusatzbetrag gezahlt. Das ist zwar auf dem ersten Blick kurios, den Mietnomaden für sein Verhalten auch noch zu belohnen, aber als Vermieter sollte man sich im Klaren sein, dass die ausstehende Miete in der Regel verloren ist. Ein Titel, der mangels Masse nicht vollstreckt werden kann bringt ebenfalls nichts und auch die Räumungsklage ist mit hohen Kosten verbunden ist, die in den meisten Fällen der Vermieter trägt. Mithilfe dieses Vertrages und evtl. der Zahlung einer kleinen Geldsumme, wird die Wohnung schnell frei und es kann wieder Miete erzielt werden.
Aber egal welchen Weg man wählt, man sollte ihn schnell einschlagen, denn mit jedem Monat, in dem der Vermieter vergeblich auf seine Miete wartet, steigt der Schaden, den der Mietnomade verursacht.
Als Mietnomaden bezeichnet man Personen, die in eine Mietwohnung ziehen obwohl sie wissen, dass sie die fällige Miete dafür nicht aufbringen können. Ausgezogen wird erst dann, wenn eine Räumungsklage sie dazu zwingt. Bis dahin wohnen sie „mietfrei“. Die Wohnung hinterlassen Mietnomaden oft in beschädigtem und verwahrlostem Zustand. In der neuen Wohnung setzen sie dieses Spiel dann fort.
Solche Mieter sind der Schrecken vieler Haus- und Wohnungsbesitzer. Wenn sie die Wohnung nach Monaten oder gar Jahren geräumt haben, bleibt der Vermieter meist auf einem Berg von Kosten sitzen: Ausstehende Mieten, Renovierungskosten und Gerichtskosten.
Durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen lassen sich solche Probleme verhindern:
Als Vermieter sollten Sie Ihre Mieter sorgfältig auswählen. Rein äußerlich lassen sich Mietnomaden leider nicht ausmachen. Sie sehen in der Regel nicht aus wie Mietnomaden und benehmen sich im Vorfeld auch nicht so. Um sich ein Bild über den potentiellen Mieter machen zu können, holt man sich möglichst viele Informationen (z. B. beim ehemaligen Vermieter, bei Nachbarn) ein. Da geübte Mietnomaden auch ihre Identität verschleiern, beispielsweise indem sie mit falschen Selbstauskünften und gefälschten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen zur Wohnungsübernahme erscheinen, sollte man sich stets auch den Ausweis des Mieters zeigen lassen und prüfen.
Um Mietnomaden bereits vor Vertragsabschluss ausfindig zu machen, sollten Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages die Bonität des potentiellen Mieters bei einer Auskunftei prüfen lassen. Auf diese Weise erhält man Klarheit über sein bisheriges Zahlungsverhalten.
Wenn man nun aber bereits einen Mieter, der seine Miete nicht zahlt, in der Wohnung hat, ist ihm nur schwer beizukommen.
Als Vermieter darf man einen Mieter, auch wenn er nicht zahlt, nicht einfach vor die Tür setzen. Erst bei einem Zahlungsrückstand von 2 Monatsmieten kann der Vermieter eine außerordentliche Kündigung aussprechen und anschließend eine Räumungsklage erheben. Die Räumungsklage ist mit hohen Kosten verbunden, da der Gegenstandswert üblicherweise auf die Miete eines Jahres angesetzt wird, was entsprechend hohe Prozesskosten und Anwaltskosten zur Folge hat. Auch wenn man nach einem gewonnenen Prozess Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegenüber dem Mieter hat, so kann man bei dem Mietnomaden aufgrund seiner schlechten Finanzlage in der Regel nicht mit einem Kostenersatz rechnen. Die Mietnomaden wissen selbst genau, dass das Räumungsverfahren nicht nur teuer ist, sondern vor allem auch recht lange dauert. Insbesondere wenn diese selbst dann noch ihre Mietrückstände mit Mängel in der Wohnung begründen. Dennoch ist das Ausbringen einer schnellen Räumungsklage oft sinnvoll, da sonst weitere Mietausfälle erwartet werden müssen.
Neben der Räumungsklage kann man unter Umständen den Mieter auch auf folgende Weise zum Auszug bewegen:
Wer geschickt vorgeht, kann im Wege der Urkundenklage (einem speziellen Verfahren) zunächst die ausstehende Miete einklagen. Sobald man das vorläufige Urteil hat, lässt man das Konto des Mieters sperren. Wenn man Glück hat, wird das dem Mieter zu gefährlich und er räumt die Wohnung freiwillig.
Eine weitere Möglichkeit ist es, mit dem Mieter einen Vertrag zu schließen, und darin vereinbaren, dass er zu einem bestimmten Termin auszieht. Im Gegenzug wird ihm nach Auszug ein Teil der rückständigen Miete erlassen oder evtl. sogar noch ein freiwilliger Zusatzbetrag gezahlt. Das ist zwar auf dem ersten Blick kurios, den Mietnomaden für sein Verhalten auch noch zu belohnen, aber als Vermieter sollte man sich im Klaren sein, dass die ausstehende Miete in der Regel verloren ist. Ein Titel, der mangels Masse nicht vollstreckt werden kann bringt ebenfalls nichts und auch die Räumungsklage ist mit hohen Kosten verbunden ist, die in den meisten Fällen der Vermieter trägt. Mithilfe dieses Vertrages und evtl. der Zahlung einer kleinen Geldsumme, wird die Wohnung schnell frei und es kann wieder Miete erzielt werden.
Aber egal welchen Weg man wählt, man sollte ihn schnell einschlagen, denn mit jedem Monat, in dem der Vermieter vergeblich auf seine Miete wartet, steigt der Schaden, den der Mietnomade verursacht.
