Start der elektronischen Lohnsteuerkarte
Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Schon in den nächsten Tagen werden hierzu den ca. 41
Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre so genannten „Elektronischen Lohn Steuer Abzugs Merkmale“ (ELStAM) in einem Schreiben übersandt.
Dieses sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgfältig und schnellstmöglich auf ihre Richtigkeit kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der mitgeteilten Steuerklasse. Denn falsche Daten können dazu führen, dass der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2012 netto weniger im Geldbeutel hat,
weil der Arbeitgeber, z. B. aufgrund einer falsch gespeicherten Steuerklasse, zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten muss.
Sollten die Daten einer Korrektur bedürfen, können diese bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte können Arbeitgeber künftig die Daten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer elektronisch abrufen. Dies erleichtert die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt. Sie kann nun individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege
erfolgen und wird dadurch wesentlich beschleunigt. Auch muss bei Verlust der Lohnsteuerkarte keine kostenpflichtige Ersatzlohnsteuerkarte mehr ausgestellt werden. Zudem werden bei einer Veränderung der persönlichen Lebensverhältnisse die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale
künftig automatisch angepasst. So wird beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen (von I/I in IV/IV) automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Die Lohnsteuerdaten werden unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt. Zunächst einmal ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale befugt. Außerdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Abruf für einzelne oder alle Arbeitgeber sperren. Darüber hinaus werden alle Abrufe der Daten
protokolliert. Zudem können Bürgerinnen und Bürger jederzeit mit ihrer persönlichen Identifikationsnummer Einsicht in ihre gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen. Hierzu müssen sie sich nur einmalig im elektronischen Elster-Online-Portal registrieren lassen.
Wichtige Links/Hinweise zur „elektronischen Lohnsteuerkarte“:
• Antragsformulare zur Änderung der ELStAM:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=lst
• Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte: https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php
• Bei weiteren Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte steht auch eine Hotline zur Verfügung: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Telefon:01805/23 50 99 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)
• Elster-Online-Portal: Hier wird demnächst der elektronische Abruf der gespeicherten ELStAM für Arbeitnehmer eingerichtet (Registrierung erforderlich): https://www.elsteronline.de/eportal/.
Quelle: Internet: http//www.bundesfinanzministerium.de; Herausgeber: BMF; Pressemitteilung vom 10.10.2011
Warnung der Verbraucherzentrale Bayern: Paket-Zustellungs-Mitteilung lockt in Werbefalle
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor
"Wichtige Paket-Zustellungs-Mitteilungen" der
Firma GP Health Products B.V. Mit einer gelben
Mitteilungskarte mit Poststempel und Unterschrift
wird dem Empfänger mitgeteilt, dass ihm ein
Paket zugestellt werden soll. Der Empfänger soll
sich auf einer Webseite melden und dort die
ebenfalls angegebene sechsstellige Paketnummer
eingeben. Dabei handelt es sich um die
Internetseiten von "Dr. Reinhard Hittich". Die
Verbraucherzentrale Bayern warnt davor, auf die
Benachrichtigung einzugehen. "Dies ist eine
miese Werbemasche, denn der Empfänger gibt
auf dieser Webseite lediglich persönliche Daten
preis oder wird zu einem Vertragsabschluss
animiert", stellt Tatjana Halm, Juristin der
Verbraucherzentrale Bayern fest. "Hinter dieser
Praktik steckt eine Firma, die Wellness-Produkte
und Nahrungsergänzungsmittel an den Mann
bringen möchte", so Halm weiter. Mit einer
Paketzustellung sei nicht zu rechnen.
Quelle: Internet: http//www.Verbraucherzentrale-Bayern.de; Auszug aus der Pressemitteilung vom 23.09.11
